Mittwoch, 10. Mai 2017

Bußgelder 2017 bei abgelaufenen TÜV - AU und HU

Bis zum nächsten TüV-Termin ist ja noch etwas Zeit. Allerdings sind einige Reparaturen fällig und das Budget dafür muss auch geplant werden. Was sagt der Bußgeldkatalog für 2017 eigentlich zu üb
erzogenen oder abgelaufenen TüV? Hier findet Ihr die aktuellen Gebühren für 2017.

Aktuelle Bußgelder für TüV, AU und HU 2017

Zuerst die Gute Nachricht. Bußgelder gibt es erst ab 2 Monate Überziehung. Hier sieht der Gesetzgeber für den Fahrzeughalter keine Strafe vor. Quasi sind 8 Wochen über dem Termin noch "gesetzlich erlaubt."

Danach kommen Bußgelder für die überzogene HU und AU. Aber auch hier ist das eher moderat. Deutschland ist ein Autofahrer-Land und die Autolobby ist wohl sehr stark in der Gesetzgebung aktiv. Anders kann man sich die "Sparpreise" für die Überziehung kaum erklären.

Abgesehen davon ist ein TüV sowieso nur eine MOMENTAUFNAHME, wie Mitarbeiter von Dekra und Co. immer wieder bestätigen. Ein frischer TüV bedeutet nicht, dass das Fahrzeug auch vier Wochen danach noch genauso verkehrssicher ist. Beispiel: Stoßdämpfer dürfen bis zu einem gewissen Prozentsatz an Leistung noch als "Gut" eingestuft werden. Fährt man danach zwei Wochen dauerhaft Buckelpisten wie eine Wildsau, kann dieser - zum Zeitpunkt der Untersuchung noch als gut befundene - Dämpfer längst unter der Prozentmarke liegen und nun nicht mehr durchkommen. Nur fährt ja niemand freiwillig alle 3 oder 6 Wochen zum TüV. Gleiches gilt für Bremsen oder Gummidichtungen, Lichteinstellungen, etc.

Kommen wir zu den Bußgeldern. Das steht im aktuellen Bußgeldkatalog für 2017 zum Thema überzogener TüV.

VergehenBußgeldPunkte
HU / AU überzogen  2 bis zu 4 Monate15 €/
HU / AU überzogen  4 bis zu 8 Monate25 €/
HU / AU überzogen  über 8 Monate
60 €1


Und?Ziemlich moderat, oder?
Bin ich ja beruhigt. Gleichzeitig heißt das für den FoFo noch genug Sparzeit für die anstehenden Mängel.

Eingeplante Grüße
//O.F.